Einkaufsbedingungen
Für unsere Bestellungen gelten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden, die nachstehenden Bedingungen:
1. Bestellung
Gültig sind nur Bestellungen in Schriftform (§126 BGB) oder in Textform (§126b BGB); mündliche Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.
2. Vorrang unserer Bedingungen
Von den nachstehenden Bedingungen abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt sind.
Dies gilt auch für den Fall, dass unsere Bestellung vom Lieferer abweichend von unseren Bedingungen bestätigt wird. Selbst wenn wir nicht widersprechen gelten auch dann nur unsere Einkaufsbedingungen.
Schweigen auf von Ihnen übersandte Bedingungen, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, gilt nicht als Zustimmung.
In jedem Fall haben die nachstehenden Bedingungen Vorrang und gelten mit Beginn der Ausführung der Bestellung als akzeptiert.
3. Vertragsänderungen, Schriftwechsel
Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Der Schriftwechsel ist mit der bestellenden Einkaufsabteilung zu führen. Absprachen und Vereinbarungen mit anderen Abteilungen sind für uns nur nach schriftlicher Bestätigung der Einkaufsabteilung verbindlich.
4. Preise und Kosten
Alle in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise.
Die Versandkosten, insbesondere Fracht und Verpackungskosten sowie die Kosten der Abholung und Entsorgung der Verpackung trägt der Verkäufer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Rechtsfolgen bei Liefertermin-Überschreitung, Rücktrittsrecht etc.
Liefertermine und Lieferfristen sind verbindlich und genau einzuhalten.
Das Erfordernis der Änderung eines gemeinsam festgelegten Liefertermins oder einer Lieferfrist ist spätestens in der Auftragsannahme mitzuteilen und darin besonders hervorzuheben.
Die Nichteinhaltung vereinbarter Liefertermine und Lieferfristen berechtigt uns, ohne In-Verzug- und Nachfristsetzung von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu fordern, und zwar auch dann, wenn wir vor dem Eintritt des Lieferverzuges verspätete Lieferungen vorbehaltlos angenommen haben sollten. Alle Kosten und Schäden, die uns durch verspätete Lieferungen entstehen, hat der Lieferer zu tragen. Unbeschadet unserer vorstehenden Rechte sind uns eintretende Verzögerungen unverzüglich nach dem Bekanntwerden, aber vor Ablauf der Lieferzeit unter Mitteilung der Gründe und der Dauer der Verzögerung anzuzeigen.
Höhere Gewalt oder vom Lieferer nicht zu vertretende Umstände entlasten ihn nur, wenn er uns alle insoweit in Betracht kommenden Umstände unverzüglich nach deren Bekanntwerden mitteilt. Andernfalls behalten wir uns die Zurückverlegung vereinbarter Liefertermine und die Verlängerung der Lieferzeiten ausdrücklich vor.
Teil-, Voraus- oder Mehrlieferungen sind nur bei Vorliegen entsprechender schriftlicher Vereinbarungen zulässig.
Bei Vermögensverfall oder Vermögensverschlechterung des Lieferanten behalten wir uns das Recht zum ersatzlosen Rücktritt vom Vertrag vor.
6. Ordnungsgemäße Vertragserfüllung
Maßgebend ist die bei uns ermittelte Menge und die durch uns vorgeschriebene Qualität. Offenkundige Mängel der Ware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Nicht offenkundige Mängel der Ware hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs festgestellt werden. Insoweit verzichtet der Lieferer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Zahlung gilt nicht als Anerkennung der Ware als vertragsgerecht und mangelfrei.
7. Versand
Ein Versand erfolgt an die von uns vorgegebene Versandadresse. Am Versandtag ist eine ausführliche Versandanzeige zu erteilen (Rechnungen werden als Versandanzeige nicht anerkannt). Jeder Sendung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizufügen. Nur anhand eines Lieferscheins der den vorgenannten Anforderungen entspricht, kann eine Prüfung der Lieferung und eine Anerkennung der Rechnung erfolgen. Bei Sammelladungen ist der Spediteur anzuweisen, die Sendung sofort zuzustellen. Der Lieferer trägt die Versandgefahr bis zum vollständigen Eingang und der Annahme der Ware an der vorgegebenen Versandadresse. Eigentumsvorbehalte sind ausgeschlossen.
8. Rechte Dritter, Herstellervorgaben
Der Lieferer sichert zur, dass durch die Benutzung, den Einbau oder die Weiterveräußerung der uns gelieferten Waren keine Rechte Dritter im In- oder Ausland verletzt werden. Der Lieferer verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter, die durch ein schuldhaftes Handeln oder Unterlassen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, freizustellen. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die dem Käufer zur Abwehr der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche entstehenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
Nach unseren Angaben, Zeichnungen, Plänen, Schemata, Mustern, Modellen oder sonstigen Unterlagen hergestellte Halb- oder Fertigfabrikate dürfen ausschließlich an uns geliefert werden. Die Lieferung darf auch dann nicht an Dritte erfolgen, wenn die Einrichtung für die Herstellung, z. B. Gießformen, Matrizen etc. auf Kosten des Lieferers beschafft werden oder wir die Annahme mangelhaft ausgeführter Teile verweigern oder weitere Aufträge nicht mehr erteilen. Der Lieferer verpflichtet sich, diese besonderen Einrichtungen zu vernichten oder sie so grundlegend zu verändern, dass sie für die Herstellung gleicher Waren nicht mehr verwendet werden können. Er darf sie auch nicht anderen ohne unsere Erlaubnis und ohne eine sie völlige umgestaltende Veränderung überlassen.
Sämtliche von uns dem Lieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere Muster, Modelle und Zeichnungen, von denen Kopien oder Nachbildungen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung hergestellt werden dürfen und die absolut vertraulich zu behandeln sind, bleiben unser Eigentum. Sie sind uns zusammen mit sämtlichen etwa angefertigten Kopien ohne besondere Aufforderung unverzüglich zurückzusenden, sobald unsere Anfragen und Bestellungen erledigt sind.
Verbesserungen oder Vorschläge dazu, die im Zusammenhang mit der Ausführung unserer Aufträge möglich erscheinen, sind uns vom Lieferer alsbald mitzuteilen; ausschließlich wir haben das Recht, sie patentrechtlich oder im Rahmen anderer Schutzrechte auszuwerten.
9. Rechnungen
Alle Rechnungen sind uns in 3facher Ausfertigung, für jeden Auftrag getrennt, sofort nach der Lieferung einzureichen. Bei Lieferung an eine Baustelle oder direkt an einen Kunden ist ein Lieferschein mit Bestätigung des Empfängers beizufügen, ansonsten tritt keine Fälligkeit der Rechnung ein. Die Rechnungen müssen den jeweils gültigen steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Bei allen Rechnungsbeträgen ist die Umsatzsteuer getrennt auszuweisen.
10. Mängelansprüche
Die Rechte des Käufers bei Mängel der Ware richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
Der Verkäufer sichert die Verfügbarkeit von Ersatz- und Verschleißteilen für jede ausgeführte Bestellung für einen Zeitraum von fünf Jahren nach vollständiger Lieferung zu.
Unsere Mängelansprüche verjähren bei Waren, die zum Einbau in einem Bauwerk bestimmt sind, nach Ablauf von sechs Jahren nach vollständiger Lieferung, bei allen anderen Waren nach Ablauf von drei Jahren.
11. Unfallsicherheit
Bei Lieferung von Maschinen, Werkzeugmaschinen, Apparaten, Fahrzeugen, Hebezeugen, Werkzeugen usw. trägt der Lieferer für eine den Unfallverhütungsvorschriften sowie den jeweils gültigen DIN-Vorschriften entsprechende Ausführung Sorge.
Werden Arbeiten innerhalb unseres Betriebes oder Betriebsgeländes oder aber auch in unserem Auftrag bei einem unserer Kunden ausgeführt, so sind alle einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und sonstigen Auflagen zu beachten.
12. Zahlung
Die Zahlung erfolgt – Waren- und Rechnungseingang vorausgesetzt – unter Abzug von 3% Skonto:
Rechnungseingang 01. – 10. des Monats am 25. des gleichen Monats
Rechnungseingang 11. – 20. des Monats am 05. des folgenden Monats
Rechnungseingang 21. – 31. des Monats am 15. des folgenden Monats
Die Zahlung hat auf die Gewährleistungsansprüche und die dafür geltenden Fristen keinen Einfluss.
Anzahlungen leisten wir nur nach besonderer Vereinbarung.
Wir behalten uns nach den gesetzlichen Regelungen das uneingeschränkte Recht vor, gegen Zahlungsansprüche des Lieferers mit sämtlichen Forderungen aufzurechnen, die uns aus eigenem oder abgetretenem Recht zustehen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung mit Wertstellung.
Der Lieferer ist nicht berechtigt, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
13. Arbeiten fremder Unternehmen
Bei Ausführung von Lohnarbeiten gelten für die Berechnung ausschließlich die von uns anerkannten Lohnunterlagen. Die bei solchen Arbeiten durch die Lieferfirma angelieferten Materialien sind auf einem Lieferschein, der von unserem Beauftragten gegenzuzeichnen ist, anzuführen.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Parteien Aachen als Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Als Lieferort gilt die vorgegebene Versandadresse.
15. Anzuwendendes Recht und besondere Bestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter gleichzeitigem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Die Unwirksamkeit oder die Nichtigkeit einzelner Vertragsbestandteile haben auf die Wirksamkeit des ganzen Vertrages keinen Einfluss.
Zur besonderen Beachtung!
Warenannahme nur
Mo–Do 7.30–15.30 Uhr
Fr 7.30–12.00 Uhr
Sendung muss für Hubstapler-Entladung (Stückgewicht max. 2t) geeignet sein.
Stand: April 2018